Beitritt zur SRO
Hinweis für Berater
Mit dem Absenden des Online-Formulars bekunden Sie lediglich Ihr Interesse an einem Anschluss bei der SRO-TREUHAND|SUISSE. Dies stellt weder ein formelles Anschlussgesuch noch einen Anschluss dar.
Sofern Sie verpflichtet sind, bis spätestens zum 1. Dezember 2026 ein Anschlussgesuch einzureichen, genügt das Absenden des Online-Formulars zur Wahrung dieser Frist nicht. Massgebend ist die Einreichung des vollständigen Anmeldeformular für Berater