Beitritt zur SRO

Hinweis für Berater


Mit dem Absenden des Online-Formulars bekunden Sie lediglich Ihr Interesse an einem Anschluss bei der SRO-TREUHAND|SUISSE. Dies stellt weder ein formelles Anschlussgesuch noch einen Anschluss dar.

Sofern Sie verpflichtet sind, bis spätestens zum 1. Dezember 2026 ein Anschlussgesuch einzureichen, genügt das Absenden des Online-Formulars zur Wahrung dieser Frist nicht. Massgebend ist die Einreichung des vollständigen  Anmeldeformular für Berater 



Angaben

Mit dem Ausfüllen des untenstehenden Formulars bekunden Sie Ihr Interesse an einem Anschluss als Beraterin oder Berater bei der SRO-TREUHAND|SUISSE. Das Ausfüllen dieses Formulars stellt noch kein Anschlussgesuch dar. Nach Eingang Ihrer Angaben werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen die für das Anschlussgesuch erforderlichen Informationen und Unterlagen zustellen.