Schulung

Die SRO regelt die Aus- und Weiterbildung. Die GwG-Kontaktperson ist verpflichtet, regelmässig, i.d.R. jährlich, an einem GwG-Weiterbildungskurs der SRO-TREUHAND|SUISSE oder ersatzweise einer anderen anerkannten SRO teilzunehmen. Neue GwG-Kontaktpersonen müssen zudem den Nachweis der GwG-Kenntnisse durch den Besuch eines GwG-Grundkurses innerhalb der letzten sechs Monate vor ihrem Amtsantritt bei der SRO-TREUHAND|SUISSE erbringen.