Gesetze Bundesgesetze Geldwäschereigesetz (GwG) Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) Finanzmarktaufsichtgesetz (FINMAG) Ausführungserlasse Geldwäschereiverordnung,GwV Geldwäschereiverordnung-FINMA,GwV-FINMA
Dateityp: image/png Verlinkt bei:
Merkblatt – Unterstellung als Finanzintermediär Art. 2 Abs. 3 GwG | Art. 7 GwV Grundsatz: Sachliche Gründe Finanzintermediäre sind natürliche und juristische Personen, die über fremde Vermögenswerte g
Dateityp: application/vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document Verlinkt bei:
GwG-Unterstellung für Organe / VR-mandate von Sitzgesellschaften Sitzgesellschaften Seite 1 von 2 GWG-UNTERSTELLUNG FÜR ORGANE/VR-MANDATE VON SITZGESELLSCHAFTEN Gültig ab 1.1.2016 Rechtliche Grundlage
Dateityp: application/pdf Verlinkt bei:
Führung von Gwg-Kundendossiers Gültig ab 1.1.2016 Pflicht zur Führung von GwG-Kundendossiers Die Finanzintermediäre haben über ihre Beziehungen mit den Vertragsparteien und die getätigten Geschäfte di
Anmeldetalon Bitte pro Kurs und Person ein Talon ausfüllen und alle Mitgliederfirmen vollständig in der Anmeldung auflisten, an welchen Sie teilnehmen. Die Rechnung geht an die erste genannte Firma. F
Anmeldemodalitäten Anmeldung / Bestätigung Schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Anmeldetalon (siehe auch www.sro-treuhandsuisse.ch). Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung mit der Rechnu
Formulare für die Mitglieder Selbstdeklaration 2023 Persönliche Erklärung Annahmeerklärung der Prüfgesellschaft GwG-Kontaktperson Anmeldung GwG-Kontaktperson Mutation GwG-Kontaktperson Aufgaben der Gw