Selbstregulierungsorganisation Schweizerischer Treuhänderverband Die SRO-TREUHAND|SUISSE ist eine Selbstregulierungsorganisation gemäss Art. 24 des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei
Anmeldemodalitäten Abmeldung Bis 2 Wochen vor dem Kurs wird eine administrative Gebühr von CHF 100.00 erhoben. Danach oder bei Nichterscheinen ist die volle Gebühr geschuldet. Umbuchungen sind kostenl
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Über uns Geschäftsstelle SRO-TREUHAND|SUISSE Präsidentin: Prof. Dr. iur. Sabine Kilgus LL.M. Direktor: Fürsprecher Paolo Losinger Juristin: MLaw Lea Walti Sekretariat: Susanne Hagi , Brigitte Nogler K
GwG-Unterstellung für Organe / VR-mandate von Sitzgesellschaften Sitzgesellschaften Seite 1 von 2 GWG-UNTERSTELLUNG FÜR ORGANE/VR-MANDATE VON SITZGESELLSCHAFTEN Gültig ab 1.1.2016 Rechtliche Grundlage
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Führung von Gwg-Kundendossiers Gültig ab 1.1.2016 Pflicht zur Führung von GwG-Kundendossiers Die Finanzintermediäre haben über ihre Beziehungen mit den Vertragsparteien und die getätigten Geschäfte di
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Merkblatt – Unterstellung als Finanzintermediär Stand: 01.01.2020 Keine Unterstellung unter das GwG Ja Ja D.h. Nein Nein Nein Nein ja ja ja ja Nur wenn 3a-3d nein, dann: Art. 2 Abs. 3 GwG | Art. 7 GwV